KünstlerInnen haben Recht
Gerade im künstlerischen und kulturellen Bereich ist die Rechtslage für viele ein Dschungel. Zahlreiche rechtliche Fragen können während eines Projektes auftauchen: Eine Künstlergruppe wird mit einem Kunstwerk beauftragt, wem gehört schlussendlich das Werk? Oder: Darf der ORF einen Film von mir ausstrahlen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Oder: Ich habe einen Roman geschrieben und mich dabei an eine Fernsehsendung angelehnt - Ist das gefährlich?
Im Bereich der künstlerischen Arbeit besteht oft Rechtsunsicherheit, wenn es um Kooperation mit KäuferInnen, Veranstalterinnen, Medien oder auch Versicherungen etc. geht.
Die Kultur Service Gesellschaft mbH des Landes Steiermark wendet sich mit ihrem speziellen Serviceangebot in Rechts- und Steuerangelegenheiten direkt an die Kunst- und Kulturschaffende und bietet allen interessierten Kulturschaffenden ein gezieltes Coaching an, das auf Frage- und Problemstellungen im künstlerischen Bereich eingeht. Steuerrecht, Urheberrecht, Fragen der Künstlerinnensozialversicherung, sowie Buchhaltungsangelegenheiten können im Rahmen von Beratungsstunden unbürokratisch und vertraulich besprochen werden.
Dr. Rainer Beck, Rechtsanwalt, berät bei Kunst- und urheberrechtlichen Fragen, Mag.a Sabine Wipfler, Steuerberaterin, steht für Fragen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts zur Verfügung.
KünstlerInnen können für eine Rechts- und Steuerfrage eine einmalige Beratung, im Umfang von maximal einer Stunde, kostenlos im Rahmen der Sprechstunden in Anspruch nehmen.
Auf dieser Homepage finden Sie in den Untermenüs `FAQ Allgemeinrecht´; `FAQ Finanzrecht´ sowie unter `Links Allgemeinrecht´ und `Links Finanzrecht´ Tipps und Hinweise, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen.


